Die Schülereinschreibung für das Schuljahr 2018/19 findet am Samstag, dem 24. Februar 2018 in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr direkt in den Volksschulen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee statt.
Für alle mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee wohnhaften Kinder, die bis zum 31. August 2018 das 6. Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Schuljahr 2018/19 die allgemeine Schulpflicht. Diese Kinder sind zum oben angeführten Termin an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule anzumelden. Die Kinder sind bei der Einschreibung persönlich vorzustellen. Erforderliche Dokumente sind die Geburtsurkunde des Kindes, die Sozialversicherungsnummer des Kindes sowie bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung.
Wichtig: Um den administrativen Ablauf der Einschreibung zu vereinfachen, haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, zusätzlich zu den oben angeführten Dokumenten den bereits ausgefüllten "Einschreibbogen" am Einschreibtag bereits mitzubringen. Sie finden diesen Bogen hier bzw. erhalten ein Exemplar im Kindergarten Ihres Kindes.
Sollte ein schulpflichtiges Kind nicht schulreif oder schulunfähig sein, so sind entsprechende Nachweise zur Einschreibung mitzubringen.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig (Geburtszeitraum: 1.9.2012 bis einschließlich 1.3.2013) sind, können ebenfalls über Ansuchen der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres 2018/19 in die erste Stufe der Volksschule angemeldet werden. Wenn Eltern dies wünschen, sind diese Kinder ebenfalls zum oben angeführten Termin in der nächstgelegenen Volksschule vorzustellen. Erforderlich sind die gleichen Unterlagen wie für alle schulpflichtigen Kinder und zusätzlich ein Ansuchen um vorzeitige Einschulung. Ein diesbezügliches Formular finden Sie hier bzw. genügt ein formloses Ansuchen.{phocadownload view=file|id=15|target=s}
Achtung: Eine vorzeitige Anmeldung in die erste Schulstufe ist nur innerhalb der Einschreibfrist (bis spätestens 5. März 2018) möglich. Eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich!
Schulbesuch bzw. Einschulung im Ausland
Schulpflichtige Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft und aufrechtem Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee können mit Bewilligung durch den Landesschulrat für Kärnten auch an einer Volksschule im Ausland eingeschult werden und dort ihre Schulpflicht erfüllen. Im Rahmen der Schülereinschreibung ist die Abteilung Bildung/Schulpflichtmatrik von einer geplanten Einschulung im Ausland zu informieren (
Schulsprengel
Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee bildet einen flächendeckenden Volksschulsprengel. Gemäß dem Kärntner Schulgesetz hat jedes einzuschreibende Kind ein Anrecht auf einen Schulplatz an der dem Wohnort nächstgelegenen Volksschule. Sollte jedoch von den Erziehungsberechtigten aus bestimmten Gründen eine andere Volksschule gewünscht werden, ist eine Anmeldung selbstverständlich auch an der Wunschschule möglich, soferne genügend Platz vorhanden ist. Wenn an dieser Wunschschule jedoch zu viele Kinder angemeldet werden, sind von der Abteilung Bildung/Pflichtschulen nach erfolgter Einschreibung und Überprüfung nach bestimmten Kriterien Umschulungen vorzunehmen (Wohnort, Geschwisterkind etc.).
Erziehungsberechtigte, die für ihre Kinder einen musikalischen Schwerpunkt wünschen, melden ihre Kinder bitte an der VS 1 Benediktinerschule an. An dieser Schule wird bei genügend Anmeldungen der musikalische Schwerpunkt auch im Schljahr 2018/19 wieder angeboten.
Sprengelfremder Schulbesuch
Sollten Erziehungsberechtigte von Kindern, welche den Hauptwohnsitz in Klagenfurt am Wörthersee haben, den Schulbesuch ihres Kindes an einer Volksschule in einer anderen Gemeinde wünschen, ist unbedingt rechtzeitig (vor dem 24. Februar 2018) unter Angabe der Gründe bei der Abeilung Bildung/Pflichtschulen um Entlassung aus dem Volksschulsprengel Klagenfurt und Zustimmung zum sprengelfremden Schulbesuch anzusuchen. Es genügt ein formloses schrifltiches Ansuchen, auch E-Mail (
Ohne Entlassung aus dem Volksschulsprengel Klagenfurt kann Ihr Kind an keiner auswärtigen Volksschule angemeldet werden!
Sollten Erziehungsberechtigte aus anderen Gemeinden eine Einschulung ihres Kindes an einer städtischen Volksschule (ausgenommen Privatschulen) in Klagenfurt am Wörthersee wünschen, muss ebenfalls zeitgerecht (vor dem 24. Februar 2018) eine Zustimmungserklärung der Wohnsitzgemeinde des Kindes zum sprengelfremden Schulbesuch in Klagenfurt am Wörthersee vorliegen. Ein diesbezügliches Formular finden Sie hier.
Bei Vorliegen dieser Zustimmungserklärung kann Ihr Kind an der gewünschten Volksschule vorbehaltlich freier Plätze vorgemerkt werden. Eine definitive Zusage bzw. Aufnahme kann erst nach erfolgter Einschreibung aller in Klagenfurt am Wörthersee wohnhaften Kinder erfolgen.
Hinweis Ganztagsschule
Wenn Erziehungsberechtigte für ihr Kind eine Ganztagsschule mit getrennter Unterrichtsform wünschen, so ist dieser Wunsch anlässlich der Einschreibung in der Schule bekanntzugeben. Nähere Informationen erhalten Sie in der von Ihnen gewählten Volksschule oder in der Abteilung Bildung/Pflichtschulen unter Tel. 0463 537 5408, Herr Einnatz. Ein Anmeldeformular zur ganztägigen Betreuung liegt in der jeweiligen Volksschule auf.
Derzeit werden die VSen 9 und 10 Dr. Theodor Körner Schule, VS 8 Dr. Karl Renner Schule, VSen 14 und 27 Welzenegg, VS 20 Viktring und VS 23 Wölfnitz als Ganztagsvolksschulen geführt.
Bei genügend Anmeldungen ist angedacht, an der VS 4 Annabichl im Schuljahr 2018/19 eine Ganztagsklasse mit verschränkter Unterrichtsform zu eröffnen.
Zur Information
Die Vormerkwoche für die Hortanmeldung findet in der Zeit vom 26. Februar 2018 bis 2. März 2018 statt. Die Anmeldung ist direkt in den Horten täglich von 08.00 bis 16.00 Uhr möglich.
Wenn Sie weitere Informationen betreffend die Schülereinschreibung wünschen, erhalten Sie diese gerne in der Abteilung Bildung/Pflichtschulen unter Tel. 0463 537 5404, Frau Schöttl oder kontaktieren Sie uns einfach.
Das gesamte Team der Abteilung Bildung/Pflichtschulen wünscht allen "Taferlklasslern" einen schönen Schulstart und erfolgreichen Schulbesuch.