Schuljahr 2019/20

Zum Schulschluss ...

Liebe Eltern!

Immer wieder ist es uns eine große Freude, darüber zu berichten, was in unserer Schule alles gelingt.

Auch Ihr Kind hat sehr viel geleistet und unglaublich viel dazugelernt. Darauf können wir alle stolz sein.

Die Schule hat einen Bildungsauftrag zu erfüllen, das Elternhaus aber ist für die Erziehung verantwortlich. Gemeinsam haben wir das Ziel, aus den uns anvertrauten Kindern verantwortungsvolle, pflichtbewusste, selbständige und leistungsfähige Menschen zu machen.

Wir danken Ihnen für die Unterstützng und Mitarbeit zum Wohle Ihres Kindes. Bitte belohnen Sie Ihr Kind aufgrund seiner Bemühungen und nicht wegen seiner Noten.

Wir bemühen uns um Ihr Kind und geben unser Bestes.

Viele Aktivitäten haben uns einander näher gebracht - die großen Erfolge geben uns Recht.

Wir freuen uns, wenn wir uns nach den Freien wieder begegnen und wünschen Ihnen eine schöne Zeit mit Ihren Kindern.

Über Ihr Kind verbunden grüßt 

Fina

und das Lehrerteam der Volkschule 11

Elternbrief des Landeshauptmanns

elternbrief final 140420

Leitfaden durch die Coronakrise

leitfaden gemeinsam als familie durch die krise Seite 1

 

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leitfaden gemeinsam als familie durch die krise Seite 3

 

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Info zur Corona-Situation

Sehr geehrte Erziehungsverantwortliche!

Die Schutzmaßnahmen wegen der CORONAKRISE dauern an.

Die Schulen bleiben auch nach Ostern UNTERRICHTSFREI.

Wie auch bisher werden ab 15. April 2020 täglich von 8.00Uhr bis 9.00Uhr Übungsanleitungen vor der Schule ausgegeben, damit Kinder den bereits erlernten Unterrichtsstoff sichern und festigen können.

Entnehmen Sie bitte den Medien die aktuelle Weiterentwicklung der gesetzlichen Anweisungen.

Hochachtungsvoll grüßt

das Team der Friedensschule VS 11-St. Ruprecht/Klagenfurt

 

Zudem wurden vom Land Kärnten und der Bildungsdirektion für Kärnten – in Kooperation mit der Universität Klagenfurt – Unterstützungsvideos für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erstellt, welche die Eltern unter dem Link  abrufen können und uns alle für die kommenden Wochen motivieren sollen. Abgerundet werden die zusammengestellten Unterlagen um wertvolle Lesetipps, sowie Tipps zur Bewegung zu Hause. 
Alle Unterlagen finden die Eltern nochmals komprimiert auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten.

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung gemäß LB-VO § 14

ZeugnisBeurteilungsstufen (Noten)

§ 14. Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten):

Sehr gut (1)
Gut (2)
Befriedigend (3)
Genügend (4)
Nicht Genügend (5)

Mit „Sehr gut (1)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit „Gut (2)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit „Befriedigend (3)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

Mit „Genügend (4)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

Mit „Nicht Genügend (5)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ erfüllt.

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