Sehr geehrte Erziehungsverantwortliche!
Die Schutzmaßnahmen wegen der CORONAKRISE dauern an.
Die Schulen bleiben auch nach Ostern UNTERRICHTSFREI.
Wie auch bisher werden ab 15. April 2020 täglich von 8.00Uhr bis 9.00Uhr Übungsanleitungen vor der Schule ausgegeben, damit Kinder den bereits erlernten Unterrichtsstoff sichern und festigen können.
Entnehmen Sie bitte den Medien die aktuelle Weiterentwicklung der gesetzlichen Anweisungen.
Hochachtungsvoll grüßt
das Team der Friedensschule VS 11-St. Ruprecht/Klagenfurt
Zudem wurden vom Land Kärnten und der Bildungsdirektion für Kärnten – in Kooperation mit der Universität Klagenfurt – Unterstützungsvideos für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern erstellt, welche die Eltern unter dem Link abrufen können und uns alle für die kommenden Wochen motivieren sollen. Abgerundet werden die zusammengestellten Unterlagen um wertvolle Lesetipps, sowie Tipps zur Bewegung zu Hause.
Alle Unterlagen finden die Eltern nochmals komprimiert auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten.
§ 14. Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten):
Sehr gut (1)
Gut (2)
Befriedigend (3)
Genügend (4)
Nicht Genügend (5)
Mit „Sehr gut (1)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
Mit „Gut (2)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.
Mit „Befriedigend (3)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.
Mit „Genügend (4)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.
Mit „Nicht Genügend (5)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ erfüllt.
Vom 23.9.2019 finden diie Schwimmtage für die 3. Klassen unserer Schule statt. Wir gehen an diesen 4 Tagen ins Hallenbad, wo die Schüler von Schwimmlehrern unterrichtet werden. Die Kosten erbeben sich aus Eintritt und Rückfahrt mit dem Stadtbus und betragen ca. € 20.-. In der Früh gehen wir zu Fuß zum Hallenbad.
Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Rucksack mit Jause, Getränk (Wasser), Badekleidung, Handtuch, Bürste, 10 Cent für den Fön und eine Mütze mit. Die Kinder brauchen keine Schultasche. Rückkehr jeweils um 11:25 Uhr.
Kneippgasse 32
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 (0)463 / 537 - 5514
E-Mail: direktion@vs-klagenfurt11.ksn.at
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