Aktuelles

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung gemäß LB-VO § 14

ZeugnisBeurteilungsstufen (Noten)

§ 14. Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler bestehen folgende Beurteilungsstufen (Noten):

Sehr gut (1)
Gut (2)
Befriedigend (3)
Genügend (4)
Nicht Genügend (5)

Mit „Sehr gut (1)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit beziehungsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit „Gut (2)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit beziehungsweise bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auf für ihn neuartige Aufgaben zeigt.

Mit „Befriedigend (3)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen.

Mit „Genügend (4)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler die nach Maßgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

Mit „Nicht Genügend (5)“ sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Schüler nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit „Genügend“ erfüllt.

Schwimmtage für die 3. Klassen

Vom 23.9.2019 finden diie Schwimmtage für die 3. Klassen unserer Schule statt. Wir gehen an diesen 4 Tagen ins Hallenbad, wo die Schüler von Schwimmlehrern unterrichtet werden. Die Kosten erbeben sich aus Eintritt und Rückfahrt mit dem Stadtbus und betragen ca. € 20.-. In der Früh gehen wir zu Fuß zum Hallenbad.

Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Rucksack mit Jause, Getränk (Wasser), Badekleidung, Handtuch, Bürste, 10 Cent für den Fön und eine Mütze mit. Die Kinder brauchen keine Schultasche. Rückkehr jeweils um 11:25 Uhr.

Willkommen im Schuljahr 2019/2020

Organisatorisches zum Schulbeginn


Einlass ins Schulhaus ab 7:30 Uhr

Schulbeginn für die 1. Klasse: 8:00 Uhr bis 9:00 Uhr

Danach für die 1. Klasse während der

1. Schulwoche: täglich bis 10:00 Uhr Unterricht

2. Schulwoche:  täglich 7:45 Uhr bis 10:30 Uhr

 

Schulbeginn für alle anderen Klassen:

1. Schulwoche:
Dienstag und Mittwoch: Unterricht bis 10:30 Uhr
Donnerstag und Freitag: Unterricht bis 11:25 Uhr

2. Schulwoche.
täglich Unterricht bis 11:25 Uhr

 

Endgültiger Stundenplan ab 1. Oktober 2019

Informationen zum Semesterwechsel

Mitteilungshefte

Die Verantwortung für die tägliche Unterzeichnung von Informationen im Mitteilungsheft haben die Eltern.

Seitens der Schule kann für nicht wahrgenommene Mitteilungen keinerlei Mitverantwortung übernommen werden.

Stundenplan

Während eines Schultages kann es zu Verschiebungen einzelner Stunden kommen. Die gründe liegen bei personellen und räumlichen Vorgaben, die seitens des einzelnen Lehrers NICHT beeinflusst werden können.

Impfungen

Impfungen, die sich aus Teilimpfungen zusammensetzen sollten, müssen ausschließlich beim Gesundheitsamt oder beim Hausarzt durchgeführt werden.

Wir bitten die Eltern aber auch Impfungen, die mit Kosten verbunden sind, am Gesundheitsamt durchführen zu lassen.

Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie als Verantwortliche für Ihr Kind, dass Ihr Kind ohne Impfungen gefährdet sein könnte, sich durch die Mitmenschen anzustecken. Wir machen wieder ausdrücklich auf die medial erwähnten Infektionskrankheiten aufmerksam. Für Ausflüge gilt vor allem auch die Notwendigkeit der Durchführung einer Zeckenschutzimpfung. Bitte informieren Sie sich und führen Sie die Impfungen beim Gesundheitsamt oder Arzt durch.

Seitens der Schule werden keine Kontrollen gemacht und keine Verantwortung übernommen.

Organisatorisches für den Schulanfang

161129 VS11 webAllgemeiner Schulbeginn: 10. September 2018

 

Schulbeginn für die Vorschulklasse und 1. Klassen:
8:00 bis 9:00 Uhr
 
Danach für die 1. Klassen und die Vorschulklasse während der 1. Schulwoche täglich:
7:45 bis 10:00 Uhr Unterricht
 
Schulbeginn für alle anderen Klassen:
7:45 bis 10:00 Uhr

1. Schulwoche: 2. Klassen, 3. und 4. Klassen:
Dienstag und Mittwoch: Unterricht bis 10:30 Uhr
Donnerstag und Freitag: unterricht bis 11:25 Uhr

 
Unterrichtsmittel wie Schulhefte, werden von der jeweiligen Klassenlehterin für alle Kinder besorgt. Damit gewährleisten wir allen Kindern einen sicheren Start in ein gutes Arbeitsjahr.
In diesem Schuljahr gibt es auch einige neue Gesetze, die für die Schulen umzusetzen sind (z.B. die Eröffnung von Sprachenklassen). Die Zuteilung neuer Räume wird erst nach Fertigstellung der NMS stattfinden.

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